GKV ummelden (selbstständig) (Private Krankenversicherungen)
Ich war bis 15 Dez arbeitslos, seit 15.DEz selbständig und bekomme Überbrückungsgeld. Silange ich den Zuschuß bekomme, möchte ich auch in meiner BKKaktiv bleiben. Die sagten mir, das ich mich innerhalb von 3 Monaten ummelden muss. Mein Versicherungsschutz galt bis 15 Jan. Derzeit bin ich also nicht versichert. Reicht es, wenn ich in meinen Antrag (Ummelden zu freiwilligen Versicherung) das Start-Datum 15. März reinschreibe oder ist das dann schon über der Frist? Muss ich dann auch erst ab dem 15 März Versicherungsbeiträge zahlen oder muss ich rückwirkend seit 15 Dez oder Jan zahlen?
Falls ich rückwirkend zahlen muss, dann kan ich das nicht, das ist schon mal klar.
Wenn ich mich jetzt bei einer anderen GKV melde müsste ich dann auch rückwirkend zahlen oder könnte ich da erst ab Febr oder 14 März eintreten?
Wenn die Frist dann abgelaufen ist und ich mich die nächsten Monate bei einer PKV melde, dann zahle ich ab Eintrittsdatum aber habe diese Anwartschaftszeit (halbes Jahr?) in der ich zahle aber keine Leistungen in Anspruch nehmen kann richtig?
Wie ist es wenn ich nach Ablauf meiner Überbrückungsgeldzahlung mir einen versicherungspflichtigen Job suche, und nebenbei die Selbstständikeit weiter führe, dann bin ich doch wieder drin in der GKV meiner Wahl, würde es reichen nur einen Monat einen versicherungspflichtigen Job zu haben und kann ich dann mich wieder freiwillig bei der BKK versichern? (also innerhalb der Frist) oder müsste ich dafür mehrere Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben?
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- GKV ummelden (selbstständig) -
Paula,
09.02.2006, 21:15
- Re: GKV ummelden (selbstständig) -
Sora,
10.02.2006, 08:28
- Re: GKV ummelden (selbstständig) -
jan,
10.02.2006, 08:50
- Re: GKV ummelden (selbstständig) - Paula, 10.02.2006, 14:34
- Re: GKV ummelden (selbstständig) -
jan,
10.02.2006, 08:50
- Re: GKV ummelden (selbstständig) -
Sora,
10.02.2006, 08:28