Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners (Private Krankenversicherungen)
Danke Andi für die schnelle Antwort! Was passiert eigentlich, wenn ich meine geringfügigen Zinsen der Krankenkasse einfach nicht melde? Bekommen die Kassen problemlos und willkürlich Auskunft vom Finanzamt?? Ich werde übrigens nicht zur Einkommensteuer veranlagt, da meine Rente zu niedrig ist.
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- Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners -
KH. Wanderer,
05.07.2006, 17:47
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners -
Andi,
08.07.2006, 18:46
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners -
KH. Wanderer,
09.07.2006, 10:36
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners -
jan,
09.07.2006, 14:28
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners -
Cori,
11.07.2006, 11:07
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners - jan, 11.07.2006, 18:23
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners -
Cori,
11.07.2006, 11:07
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jan,
09.07.2006, 14:28
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KH. Wanderer,
09.07.2006, 10:36
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Andi,
08.07.2006, 18:46