Re: Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners (Private Krankenversicherungen)

Andi, Samstag, 08.07.2006, 18:46 (vor 6714 Tagen) @ KH. Wanderer

Alles was als Einnahme zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht, ist beitragspflichtig. Freibeträge gibt es nur bei der Steuer. Notfalls gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen, dann bekommt man einen schicken Bescheid, der dann auch die Rechtsgrundlage nennt.


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