Re: Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners (Private Krankenversicherungen)
Alles was als Einnahme zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht, ist beitragspflichtig. Freibeträge gibt es nur bei der Steuer. Notfalls gegen den Beitragsbescheid der Krankenkasse Widerspruch einlegen, dann bekommt man einen schicken Bescheid, der dann auch die Rechtsgrundlage nennt.
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- Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners -
KH. Wanderer,
05.07.2006, 17:47
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung eines Rentners -
Andi,
08.07.2006, 18:46
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners -
KH. Wanderer,
09.07.2006, 10:36
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners -
jan,
09.07.2006, 14:28
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners -
Cori,
11.07.2006, 11:07
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners - jan, 11.07.2006, 18:23
- Re: Berechnung des Beitrages zur freiw. Krankenvers. eines Rentners -
Cori,
11.07.2006, 11:07
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jan,
09.07.2006, 14:28
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KH. Wanderer,
09.07.2006, 10:36
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Andi,
08.07.2006, 18:46