Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen
wendet euch bitte an eure Krankenkassen. Diese wird dann aufgrund verschiedener Kriterien (u. a. wie hoch ist das Einkommen aus der jeweiligen Tätigkeit, wie sind die Arbeitszeiten, werden in der selbständigen Tätigkeit Arbeitnehmer beschäftigt?) prüfen, welche Beschäftigung überwiegt.
Wenn die selbständige Tätigkeit überwiegt (oder eine sog. hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt), besteht auch in der Beschäftigung keine Versicherungspflicht.
Wenn dagegen die Beschäftigung überwiegt, besteht daraus Versicherungspflicht.
Maßgeblich sind jeweils die tatsächlichen Verhältnisse im individuellen Einzelfall.
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- Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
mari,
13.07.2006, 20:27
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
marysol,
30.01.2009, 20:34
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
PKV-Kenner,
30.01.2009, 20:39
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
Scharf,
25.03.2009, 12:42
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
marysol,
28.04.2009, 10:56
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig - GKVler, 28.04.2009, 20:32
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
marysol,
28.04.2009, 10:56
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
Scharf,
25.03.2009, 12:42
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PKV-Kenner,
30.01.2009, 20:39
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marysol,
30.01.2009, 20:34