Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig (Private Krankenversicherungen)

PKV-Kenner @, Freitag, 30.01.2009, 20:39 (vor 5777 Tagen) @ marysol

Es ist gaaaan z einfach. Der Name sozialversicherungspflichtiger Job sagt da alles aus! Zurück in GKV, im Übrigen spielt das keine Rolle, ob die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird. Das muss man nun 3 Jahre als Angestellter....


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