Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig (Private Krankenversicherungen)
Es ist gaaaan z einfach. Der Name sozialversicherungspflichtiger Job sagt da alles aus! Zurück in GKV, im Übrigen spielt das keine Rolle, ob die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird. Das muss man nun 3 Jahre als Angestellter....
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- Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
mari,
13.07.2006, 20:27
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
marysol,
30.01.2009, 20:34
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
PKV-Kenner,
30.01.2009, 20:39
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
Scharf,
25.03.2009, 12:42
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
marysol,
28.04.2009, 10:56
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig - GKVler, 28.04.2009, 20:32
- Re: Teilzeit festangestellt und freiberuflich selbständig -
marysol,
28.04.2009, 10:56
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Scharf,
25.03.2009, 12:42
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PKV-Kenner,
30.01.2009, 20:39
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marysol,
30.01.2009, 20:34