Re: pkv bei Altersteilzeit für Lehrer als Angestellter (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 08.09.2006, 15:22 (vor 6652 Tagen) @ anne

Ja früher war das mit dem Wegfall der Beihilfe für Staatsangestellte kein Problem, da man ja mit der Verrentung in die GKV konnte. Das ist aber seit Anfang der 90er nicht mehr möglich. Nicht umsonst hat man die Beihilfe für Staatsangestellte dann in den 90igern abgeschafft, da das ganze finanziell ungeheur gefährlich ist. Sie sind sozusagen ein Altfall!

Bitte beachten Sie, dass meine Aussagen nur für Staatsangestellte der Länder und des Bundes gilt, ebenso bei den meisten Kommunen. Sollten Sie im Kirchendienst oder Stiftungsangestellte sein, kann alles anders sein.

Eine 100% PKV macht jetzt noch keinen Sinn. Sprechen Sie mit Ihrer PKV, nachdem Sie endgültig noch einmal abgeklärt haben, dass die Beihilfe in der Rente entfällt, was so sicher wie das Amen in der Kirche ist, außer Sie arbeiten bei dieser!
Schließen Sie dann nach Klarheit durch die Gesundheitsreform u.U. eine sog. große Anwartschaft auf einen 100%-Tarif ab, Ihr alter 50%-Tarif wird dann von Altersrücklagen freigestellt und billiger, da die Altersrücklagen in der großen Anwartschaft gebildet werden. Man kann dieses Problem auch auf andere Wiese lösen, z.B. einen 50- bzw. 70%-Tarif auf große Anwartschaft zusätzlich zu Ihrem 50%-Tarif mit Altersrückstellungen von 30% (außer Sie wohnen in Hessen und Bremen, hier liegen echte 50%-Tarife vor mit 50%-Altersrückstellung) abschließen. Hier kann Ihnen die Signal helfen!

Zur Knappschaft:
Die Bundesknappschaft ist keine PKV, sondern eine gesetzliche Renten- und Krankenversicherung in einem für den Montanbereich. Hier gelten Sonderbedingungen. So müssen Mitarbeiter im Montanbereich immer in der Knappschaft versichert sein und können sich - egal wieviel sie verdienen oder ob sie beihilfeberechtigt sind - nie von der GKV befreien lassen. Dies soll aber auch mit der Gesundheitsreform geändert werden.
Diese Pflichtversicherung ist wohl die Ursache für den Beitragsabzug, erklärt aber auch, warum Angestellte in der Bundesknappschaft im Krankenhaus Privatpatienten sind - sie dürfen ja nicht in die PKV. Die Knappschaft ist also eine Nobel-GKV, die ungefähr so leistet wie die Beihilfe mit Wahlleistungen. Deshalb hielten Sie die Knappschaft wohl für eine PKV!


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