Re: pkv bei Altersteilzeit für Lehrer als Angestellter (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 07.09.2006, 04:42 (vor 6654 Tagen) @ anne

Solange Sie im Dienst sind, erhalten Sie Beihilfe, nach der Verrentung gibts keine Beihilfe mehr für Angestellte, nur noch für pensionierte Beamte (hier 70%). Dann müssten Sie sich zu 100% in der PKV versichern.
Wahrscheinlich hat Sie darüber kaum jemand aufgeklärt und Sie haben wahrscheinlich vergessen, eine 50%/70%-Altersanwartschaft zu bilden und sitzen in einem beamtenkonformen Tarif mit Altersrücklagen für nur 30%. Da dann 70% der Altersrücklagen fehlen, dürfen Sie mindestens mit einer Erhöhung Ihres PKV-Beitrages um den Faktor 2,5 rechnen!
Deshalb ist es meiner Meinung nach auch unsinnig, Altersteilzeit zu nehmen, da Sie damit Ihre Alterseinkünfte um das geringere Gehalt in den nächsten 10 Jahren schmälern und bei Wegfall der Beihilfe weniger Geld zurückgelegt haben für die 100% PKV! Bei Altersteilzeit bleiben Sie bis Ende dieser offiziell im Dienst. Deshalb müsste die Beihilfe bis zum Schluss, sprich bis 65 erhalten bleiben.

Zurück in die GKV kommen Sie nach jetzigem Recht nicht, wenn Sie verrentet werden, die Folgen habe ich oben beschrieben. Sie sollten aber nach dem Inkraftreten der Gesundheitsreform bei einer geänderten Rechtslage einen dann vielleicht wieder möglichen Wechsel in die GKV unbedingt in Betracht ziehen.

Diesen Wechsel - so denn die Pläne der Regierung Wirklichkeit werden - müssten Sie allerdings mit einer Übergabe Ihrer Altersrücklagen in der PKV an die aufnehmende GKV bezahlen.

Die Doppeltversicherung bei der Knappschaft müssen Sie abklären. Normalerweise müssten Sie als PKV-Versicherte keinen Beitrag auf die Witwenrente (zumindestens bei der normalen Rentenversicherung) zahlen.
Wenn Sie dort allerdings schon versichert sind, klären Sie mal mit der Knappschaft ab, ob Sie sich dort dann wenigstens richtig versichern können.


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