Re: Nachtrag (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 15.01.2007, 01:44 (vor 6524 Tagen) @ Enrico

Nein, das geht immer noch, sofern die Person unter 55 Jahre alt ist und im neuen Angestellten-Job für mindestens 12 Monate unter der Versicherungspflichtgrenze verdient. Dann kann man nach 12 Monaten als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben.

Dieser Weg wird durch das neue Gesetz noch verstärkt, da die Versicherungspflicht nach Eintreten (=Einkommen unter Pflichtgrenze) erst durch das Überschreiten der Pflichgrenze in drei Folgejahren erlischt!


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