Re: von PKV zu GKV (Private Krankenversicherungen)
Die Beitragsbemessungsgrenze von 3.562,50 € gilt nur für die Versicherten, die schon 2002 in der PKV waren. Für alle, die im Herbst 2002 in der GKV waren gilt die neue höhere Versicherungspflichtgrenze von zur Zeit 3.975,00€ als Wechselgrenze.
Die Versicherungspflicht gitl allerdings - wie Sie richtig bemerkt haben - nur bis 55 Jahre.
Der Eintritt in die Familienversicherung ist z.Z. noch bei Einkünften (also auch Mieteinnahmen, Rüruprente=Basisrente usw.!) bis 325 € monatlich oder bis 400 € im Rahmen eines 400-Euro-Jobs ohne Altersgrenze möglich. Dies soll aber mit der Gesundheitsreform abgeschafft werden. Dann wären Sie sogar als ALGII-Empfänger auf den neuen PKV-Basistarif angewiesen.
Je nach Ausfertigung des endgültigen Gesetzestexts müssen dann nur die Mitglieder, die der PKV nach dem 1.1.2009 beigetreten sind, diesen Basistarif quersubventionieren. Aber hier muss man den Gesetzestext abwarten.
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- von PKV zu GKV -
Enrico,
14.01.2007, 04:15
- Re: von PKV zu GKV -
Thomas,
14.01.2007, 05:04
- Re: Nachtrag -
Thomas,
14.01.2007, 05:13
- Re: Nachtrag -
Enrico,
14.01.2007, 13:21
- Re: Nachtrag - Thomas, 15.01.2007, 01:44
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Enrico,
14.01.2007, 13:21
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Thomas,
14.01.2007, 05:13
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Thomas,
14.01.2007, 05:04