Re: Unterschreitung Beitragsbemessungsgrenze 2007 (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 15.01.2007, 13:15 (vor 6524 Tagen) @ Dieter

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie pflichtig meldet, können Sie bei Überschreiten erst nach drei Jahren wieder in die PKV. Einmalige Überstunden zählen hier nicht, sondern nur regelmäßige Arbeitsentgelte. Sind die Überstunden regelmäßig - z.B. da vertraglich vereinbart - , dann werden diese auch zu den regelmäßigen Arbeitsentgelten gezählt.

Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch seine Einschätzung vom Jahresanfang rückwirkend korrigiert, dann müssen Sie nicht länger in der GKV bleiben, doch diese wird Sie wahrscheinlich nicht raus lassen wollen. Das wird dann etwas für einen Sozialrechtler.


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