Re: Unterschreitung Beitragsbemessungsgrenze 2007 (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 14.01.2007, 23:10 (vor 6524 Tagen) @ Dieter

Zu 1.
Nein, dann gilt schon die neue 3-Jahres-Frist, d.h. Sie müssen 3 Jahre in der GKV bleiben.

Zu 2.
Dies gilt nach der Gesundheitsreform nach dem letzten Gesetzentwurf für Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht mehr, da man dann in den Basistarif der PKV muss.


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