Re: Beihilfe für Ehepartner (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 21.01.2007, 22:51 (vor 6517 Tagen) @ Ändi

Wenn Sie nicht über den Einkommensgrenzen der Beihilfeordnung des Dienstherrn Ihres Ehemannes liegen (Beihilfestelle anrufen!), dann sind Sie beihilfeberechtigt.
Die Beihilfe zahlt Ihnen 70% der Krankheitskosten (außer Hessen: hier gelten andere Sätze), die restlichen 30% müssen Sie privat absichern. Die PKV muss Sie auch bei Vorerkrankungen innerhalb einer gewissen Frist nach der Heirat aufnehmen, jedoch u.U. mit einem Risikozuschlag von maximal 30%.
Da Sie als Studentin in einen Ausbildungstarif rein können, ist die PKV die Wahl! Sind Sie dafür zu alt, dann müssen Sie vergleichen. Eine 30% PKV für eine 30jährige kostet ca. 120 Euro ohne Wahlleistungen und Beihilfeergänzungstarif (Leistungen sind damit mit der GKV vergleichbar). Sie sind dann ambulant Privatpatientin, beim Zahnersatz müssen Sie aber 42% selbst zahlen (Bundesbeihilfe) und im Krankenhaus gibts Stationsarzt und Mehrbettzimmer. Bessere Leistungen kosten je nach Beihilfeordnung mehr, hier ist aber der Beitrag natürlich nicht mehr mit der GKV vergleichbar.

Zuerst müssen Sie allerdings aus der GKV austreten: Sollten Sie wirklich freiwillig GKV sein, dann schließen Sie eine PKV ab und treten erst nach Zusage über die Ausnahme aus der GKV aus. Sollten Sie aber in der Studentenversicherung der GKV sein, kommen Sie aus dieser nicht vor Beendigung Ihres Studiums raus.


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