Re: Jetzt noch bzw. jetzt erst recht wechseln? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 05.02.2007, 02:40 (vor 6503 Tagen) @ baernies

Die Beihilfeordnung NRW können Sie sich unter

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/BezRegDdorf/autorenbereich/Dezernat_16/ThomasHaede/BVO.pdf

durchlesen. In NRW gibt es eine Kostendämpfungspauschale §12a, d.h. je nach Besoldungsgruppe müssen zwischen 150 (bis A11), 250 (bis A15/C2/W2/R1) usw. bis zu 750 Euro im Jahr selbst getragen werden, erst danach greift die Beihilfe.

Ein Beitragszuschuss - seis zur GKv oder zur PKV - gibt es für Beamte normalerweise nur bei Überforderung, die liegt bei Ihrem Einkommen sicherlich nicht vor - lässt sich ja am AOK-Beitrag sehen, dass Sie höchstwahrscheinlich mindestens A12 bzw. A11 mit Zuschlägen haben!

Natürlich haben Sie das Recht auf die Öffnungsaktion, da Sie diese bisher nie genutzt haben. Vielleicht haben Sie damals auch einen Antrag bei einem Versicherer gesetllt, der an der Aktion damals nicht teilnahm bzw. es heute noch nicht tut!

Wechsel "müssen" müssen Sie nicht. Es ist aber so sinnvoll, da Sie keinen Arbeitgeberanteil zur GKV erhalten, dass sich ein Wechsel z.Z. sogar für über 70jährige Beihilfeberechtigte lohnt! Die Zuordnung per Gesetz erfolgt nur für Beamte ohne Krankenversicherung: Diese müssen in die PKV und dürfen nicht in die GKV. Das spricht aber Bände! Auch die Aussteuerung aus der Beihilfe in vielen Ländern für GKV-Versicherte bis auf Zahnersatz zeigt, wie man sich als Beamter zu versichern hat.


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