Re: Jetzt noch bzw. jetzt erst recht wechseln? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 04.02.2007, 15:27 (vor 6503 Tagen) @ baernies

Bei Ihnen gilt Beihilferecht NRW oder Bundesrecht, falls Sie Bundesbeamter sind!
In NRW/Bund ist die Beihilfe noch recht gut im Leistungsumfang und nur die spiegelbildliche Abbildung der Beihilfe ist relevant für die Öffnungsaktion, d.h. Sie müssen sogar in Wahlleistungstarife aufgenommen werden, d.h. inkl. Chefarzt und Zweitbett. Bedenken Sie aber die Selbstbeteiligung in der NRW-Beihilfe, d.h. Sie müssen einige 100 Euro pro Jahr selbst zahlen, dies müssen Sie auf den PKV-Beitrag draufrechnen, um mit der AOK vergleichen zu können!

Nun zu den Hauptproblemen:
Die Beihilfeergänzungstarife sind sehr wichtig und diese werden Ihnen u.U. verweigert. Viele denken hier nur an Zähne - doch reine Zahntarife würde man Ihnen bei einem vernünftigen Zahnstatus auch bei sonstigen Vorerkrankungen nicht verweigern. Die Problemfälle heißen für Sie:

1.Kur
2.Rehabilitation
3.Anschlussheilbehandlung
4.Hilfsmittel
5. Häusliche Behandlungspflege

Wenn Sie z.B. zum typischen Beamtenversicherer, der DEutschen BEamten KrankenKAsse (Debeka) sind Sie ohne Beihilfergänzungstarif katastrophal versichert, da Kur und Reha nicht versichert sind. AHB ist dort Kulanzleistung, ebenso häusliche Behandlungspflege, die Hilfsmittel (bitte vergessen Sie hier Brillen, sondern denken Sie an Heimdialysegeräte, Beatmungsgeräte=Eiserne Lunge usw, die kosten alle über 50T€) sind praktisch nicht versichert, wenn man daran denkt, dass die GKV 3000 kennt, die Debeka im Beamtentarif ohne Ergänzungstarif nur eine Hand voll. Bei der HUK sind z.B. die Hilfsmittel so oder so nicht toll, bei der DKV sind diese besser und da ist auch die AHB und HBPf drin, aber da fehlen Ihnen wieder die Kur- und Rehateile ohne Ergänzungstarif.

Und dann kommen wir noch zum Thema Psycho: Hier gibt es auch große Unterschiede. Die GKV zahlt - wenn"s sein muss - jede Woche eine Sitzung, die Debeka z.B. nur 20 pro Jahr, danach gar nichts mehr. Bei anderen Versicherern schaut"s ähnlich aus.

Da Sie aber nach einer Anfrage bei einer PKV mit dem Ergebnis "Aufnahme in die Normaltarife unter Ablehnung des Beihilfergänzungstarifes" das Recht auf die Berufung auf die Öffnungsaktion bei anderen PKVs verloren haben, sollten Sie hier sehr vorsichtig sein:

2 Methoden gibt es:

1. Laden Sie sich die Broschüre zur Öffnungsaktion unter www.pkv.de herunter. Fordern Sie von allen an der Öffnungsaktion teilnehmenden Versicherern die Tarifbedingungen und die Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) für die Tarife an, die an der Öffnungsaktion teilnehmen. Oft gibt es bei Versicherern Paralleltarifwerke (z.B. DKV), bei denen der billigere für die Öffnungsaktion geschlossen ist und nur der teurere, oft seltsamerweise aber auch der bessere dafür geöffnet ist.
Vergleichen Sie hier, wo z.B. Reha schon im Normaltarif versichert ist bzw. der Hilfsmittelkatalog sehr breit bzw. offen ist. Dann heißt es durchstudieren und abwägen.

2. Sie gehen zu einem Honorarmakler und zahlen für eine ordentliche Beratung nicht wenig Geld.

Bei 2. werden Sie sich fragen, warum der Makler das nicht für seine Provision macht? Er bekommt kaum Provision, da keine Versicherung das Versichern eines schlechten Risikos provisioniert! Haben Sie einen guten freien Makler, der an Ihnen schon das eine oder andere verdient hat, dann macht er das auch für die geringe Aufwandsentschädigung, die der Versicherer zahlt.


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