Re: Wechsel trotz anstehender OP? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 13.02.2007, 00:20 (vor 6495 Tagen) @ Vicky

Sie müssen diese Vorerkrankung angeben und werden deshalb entweder abgelehnt oder einen Leistungsausschluss erhalten. Sollten Sie Beamtin sein, werden Sie aufgrund des Kontrahierungszwanges trotz Vorerkrankung gegen 30% Risikozuschlag aufgenommen.

Sollten Sie in einem Berufsverband sein, der mit einer PKV einen Rahmenvertrag hat, werden Sie auch gegebenenfalls mit einem Risikozuschlag aufgenommen.

Ab 1.1.2009 ist auch der Basistarif der PKV mit Kontrahierungszwang, für dessen Abschluss Sie wahrscheinlich nur Gesundheitsfragen zwecks Risikostrukturausgleich zwischen den PKVs beantworten müssen, eine Alternative, da dieser wohl erheblich bessere Leistungen im ambulanten Bereich umfassen wird als die GKV.

Dass Sie als Frau und dann v.a. im Basistarif nie weniger in der PKV als in der GKV zahlen, ist Ihnen schon klar. Die PKV ist nur sinnvoll für Leute, die Leistung haben wollen und bereit sind, dafür zu zahlen! Die Sparangebote in der Werbung sind Tarife, die z.B. lebenserhaltende Hilfsmittel und Reha, Kur und Psychotherapie ausschließen, also unter GKV-Niveau sind!


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