Re: Rückkehr GKV? (Private Krankenversicherungen)

Björn, Freitag, 02.03.2007, 11:04 (vor 6478 Tagen) @ Schnitzel

@ Schnitzel

Man muß aus einer Versicherungspflicht ausgeschieden sein und die Vorversicherungszeit erfüllen.Der Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft muß dann unmittelbar an dasa ausscheiden aus der Versicherungspflich anknüpfen.

Die Vorraussetzung Ausscheiden aus der Versicherungspflicht liegt hier 1,5 Jahre zurück. sodass unmittelbart vor Beginn der freiwiiligen Mitgliedschaft keine Versicherungspflicht bestand. §9 SGB V ist daher nicht erfüllt, und eine freiwillige Mitgliedschaft daher nicht möglich.

Insofern ja du tickst falsch ^^


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