Re: Rückkehr GKV? (Private Krankenversicherungen)

Sora, Donnerstag, 01.03.2007, 08:25 (vor 6479 Tagen) @ PKV

Bitte beachte § 9 Abs 2 SGB V!
Eine freiwillige Versicherung kann immer nur im Anschluss an eine vorangegangene Mitgliedschaft eröffnet werden. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.
Wenn bisher eine PKV bestanden hat, kann keine freiwillige Mitgliedschaft mehr beantragt werden.


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