Re: Rückkehr in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 10.03.2007, 23:50 (vor 6469 Tagen) @ Stefan

Du bist in den ersten drei Jahren einer abhängigen Beschäftigung durch die Gesundheitsreform ab 1.4.2007 versicherungspflichtig, außer du wärest beihilfebrechtigt. Diese Änderung trat aber schon am 2.2. in Kraft, allein die Ausführungsbestimmungen sind noch etwas wackelig.

Diese Regelung, die z.B. junge Berufsanfänger mit hohen Gehältern nach dem Studium in die GKV zwingt bzw. länger in der GKV halten will, hat die (wohl gewollte) Nebenwirkung, dass Wechsler aus dem Freiberufler-, Selbständigen- Geschäftsführer-, Beamten-auf-Widerruf-bzw.-auf-Zeit- oder Soldatendasein bei der ersten Aufnahme einer Beschäftigung als Angestellte/Arbeiter - egal wieviel diese nun verdienen - in die GKV zurück können bzw. müssen.

Wer vorher von der Versicherungspflicht nicht betroffen war, ist nun - da er nun nach längerer Zeit oder das erste Mal im Leben Angestellter oder Arbeiter ist, zuerst einmal pflichtversichert. Das war auch bisher so nach § 5 des SGB V:

"(1) Versicherungspflichtig sind

1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,"


Das soll heißen, du bist jetzt Angestellter, also bist du versicherungspflichtig, du darfst gar nicht aus der GKV raus! Nun gab es aber in § 6 die Ausnahme, dass dies nicht Angestellte und Arbeiter betrifft, die über der Pflichtgrenze verdienen. Dies hat sich jetzt geändert:
So heißt es dann in § 6 des SGB V

„Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren
überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten
Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.“

Das heißt, du hast jetzt einen Statuswechsel von woher auch immer zum Angestellten und du musst jetzt in die GKV rein. Nicht umsonst räumen die ganzen PKV-Vertriebe ihre Stände in den BWL- und ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten der Unis dieses Landes und fallen über die zukünftigen Beamten her. Denn jeder Wechsler in das Angestelltendasein wird jetzt erst mal versicherungspflichtig, außer sie haben das 55. Lebensjahr bereits vollendet - da bleibt es beim alten Recht.

Deshalb ist die Aussage der GKV richtig, nur sie ist sehr vornehm - denn man sagt dir nicht, dass du kommen musst.


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