Re: Rückkehr in die GKV? (Private Krankenversicherungen)

Besucher, Freitag, 09.03.2007, 10:58 (vor 6471 Tagen) @ strana

@ Stefan:

Hmmm, also ganz so kann ich das, was strana schrieb, nicht bestätigen - und schon gar nicht so klar und eindeutig.

Du schriebst was von "von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit" - meinst Du das wirklich so, oder ist das ein Fehler eines Versicherungsrechts-Laien und Du meinst eigentlich nur versicherungsfrei?

Wenn Du nur versicherungsfrei warst - bestünde mit der Beschäftigungsaufnahme die Chance der Rückkehr in die GKV, jedoch in Form einer Pflichtversicherung. Der Gesetzgeber hat ganz aktuell (seit 02.02.2007) geregelt, dass erst nach dreijährigem Überschreiten der JAE-Grenze Versicherungsfreiheit vorliegt. Bis dahin entsteht generell Versicherungspflicht bei Beschäftigungsaufnahme - ganz egal, wie hoch das Einkommen dort ist.

Wenn Du Dich jedoch tatsächlich mal von der Versicherungspflicht befreien ließest - ist diese Chance weg und es tritt keine Versicherungspflicht ein. Weil Du Dich ja mal befreien lassen hast. Dann käme es auf die Erfüllung der Vorversicherungszeiten an, ob Du in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft in die GKV könntest - oder eben nicht. Wenn Du diese 24 Zeitmonate GKV (da zählen übrigens auch Familienversicherungszeiten mit) in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungsfreiheit erfüllst - geht eine FM (da Du ja noch unter 55 Jahren bist). Wenn nicht - dann ab zurück in die PKV.


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