Re: fristlose Kündigung der PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 09.05.2007, 01:24 (vor 6414 Tagen) @ 123- Korrektur

Genauso ist es.

Das hat sich wahrscheinlich bei dem übereifrigen PKV-Sachbearbeiter noch nicht herumgesprochen, da es finanziell für eine PKV auf Dauer wenig lukrativ ist, einen PKV-Vollversicherten - sei er auch etwas kränkelnd wie Sie - in den zu subventionierenden Standard- bzw. Basistarif zu befördern.

Verlangen Sie zuerst einmal schriftlich die Wiederaufnahme ab 1.7. In der Zwischenzeit würde ich allerdings versuchen mittels eines Fachanwalts in den bisherigen Tarif zurückzukehren. Übrigens: Im Standard- wie Basistarif sind Heilpraktikerleistungen nicht erstattungsfähig, d.h. es geht dann ab zum Orthopäden!

Bitte weisen Sie immer vor Behandlungsbeginn auf den Standardtarif hin und die Tatsache, dass durch die Gesundheitsreform jeder Arzt mit Kassenzulassung zu den verringerten Sätzen dieses Tarifs behandeln muss.


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