Re: fristlose Kündigung der PKV (Private Krankenversicherungen)
Bereits ab 1. Juli 2007 muss die PKV als Übergang zum Basistarif ihren Standardtarif für alle bisher nicht versicherten Rückkehrer anbieten. Für Standard- und Basistarif gelten dabei die gleichen Bedingungen. Wer ab dem 1. Juli 2007 im PKV-Standardtarif versichert ist, wechselt zum 1. Januar 2009 automatisch in den dann geltenden Basistarif.
Freiwillig gesetzlich Versicherte können ab 1. Januar 2009 innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Voraussetzung: Ihr Verdienst lag drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze.
Die Beiträge zum Standard- und Basistarif dürfen nach dem 1. Juli 2007 höchstens so teuer sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag in der GKV (Stand April 2007: rund 500 Euro). Ist das für den Versicherten nachweislich zu teuer, wird der Beitrag halbiert. Kann sich ein Versicherter auch das nicht leisten, zahlt das Sozialamt einen Zuschuss.
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- fristlose Kündigung der PKV -
Jürgen,
08.05.2007, 21:15
- Re: fristlose Kündigung der PKV - 123, 08.05.2007, 23:30
- Re: fristlose Kündigung der PKV -
123- Korrektur,
08.05.2007, 23:33
- Re: fristlose Kündigung der PKV - Thomas, 09.05.2007, 01:24