Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit (Private Krankenversicherungen)

Bräutigam @, Dienstag, 06.11.2007, 12:34 (vor 6229 Tagen) @ kp

Beim Wechsel von selbständig zu angestelltem Verhältnis sind Sie automatisch vom ersten Tag an versicherungspflichtig. Nach 3 Jahren mit real über der Beitragsbemessungsgrenze liegendem Gehalt können Sie sich dann auf Wunsch befreien lassen. Diese Regelung gilt seit dem 01.04.2007. Nachzulesen im SGB V. Einzige Ausnahme sind mal wieder die Beamten, die müssen keine 3 Jahre warten, wenn sie schon vorher darüber lagen.
Sie sind somit vom ersten Arbeitstag als "neuer" Angestellter GKV versichert!!! Gruß


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