Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit (Private Krankenversicherungen)
Der Arbeitgeber hat bei Beginn der Beschäftigung zu beurteilen, ob Du pflichtig bist. Ist das der Fall kannst Du Deine PKV binnen 2 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht kündigen (§ 178h Abs. 2 Versichungsvertragsgesetz).
Kümmere Dich rechtzeitig um eine (neue) gesetzliche Krankenversicherung. Wenn Du länger als 18 Monate privat versichert warst, kannst Du Dir einfach eine Aussuchen.
Die Entgelte von Dir und Deiner Frau werden nicht addiert, die Kasse für die Familienversicherung Deiner Kinder kannst Du frei wählen.
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- Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit -
kp,
01.08.2007, 22:27
- Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit - Jon Dohnson, 02.08.2007, 09:54
- Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit -
Bräutigam,
06.11.2007, 12:34
- Re: Rückkehr in GKV nach Beendigung freiberufl. Tätigkeit - Thomas, 06.11.2007, 22:22