Re: Arbeitgeberzuschuss PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas-69 @, Dienstag, 30.10.2007, 22:12 (vor 6239 Tagen) @ Kerstin

Hallo Kerstin,
der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zur privaten KV in Höhe vom halben durchschnittlichen Beitragssatz (zur Zeit 13,3%/2 = 6,65%) vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt bis zur max. Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 3.562,50 Euro. Liegt Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt der AG die bekannten 236,91 Euro. Sollte Ihr SV-Brutto 3.000 Euro betragen, zahlt der AG 6,65% von 3.000 Euro. In diesem Fall sind das dann nur noch 199.50 Euro.
Denken Sie bitte auch an später. Wenn Sie z. B. mit 62 in Frührente gehen sollten, dürfte die Rente nicht höher als 1.500 Euro sein. Die BFA zahlt dann nur noch einen Zuschuss von 99,75 Euro. Den großen Rest in Höhe von 504,65 Euro - 99,75 Euro = 404,90 Euro zahlen dann Sie, zuzüglich dem vollen Beitrag zur Pflegeversicherung.

Viele Grüße
Thomas


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