Arbeitgeberzuschuss PKV (Private Krankenversicherungen)

Kerstin @, Dienstag, 30.10.2007, 16:23 (vor 6239 Tagen)

Ich habe einen neuen PKV-Tarif abgeschlossenund erwartete daraufhin eine 50 %ige Beteiligung des Arbeitgebers. Ich bin davon ausgegangen, dass die Beitragsbemessungsgrenze für 2007 bei 3.562,50 mtl. und der durchschnittliche Beitragssatz bei 13,3 % liegt. Demnach habe ich mit einem Zuschuss (bei Anspruch auf Krankengeld) von 236,91 EUR gerechnet, mein eigener Beitragsanteil zur KV liegt bei 267,74. Nun hat mein Arbeitgeber aber nicht die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in Ansatz gebracht, sondern mein individuelles sv-pflichtiges Bruttoentgelt, das um rd. 30 EUR unter der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das ist in dem Falle noch nicht viel, könnte aber in den Folgejahren zu einem Problem werden, da ich mich wegen der Unterschreitung bereits vor einigen Jahren von der Vericherungspflicht befreien ließ. Wenn die BMG dann in den Folgejahren weiter steigt, würde das natürlich zu einer wachsenden Belastung für mich selbst führen - was mir mein Versicherungsvertreter bei Abschluss des neuen Tarifs so nicht erklärt hat. Mit meinem "alten" Tarif lag ich im Beitrag unter der Grenze und bekam von meinem Arbeitgeber genau 50% (ohne Reduzierung wegen Unterschreitung der Entgeltgrenze!). Ist mein Arbeitgeber nun im Recht??


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