Re: Beamtenanwärter PKV oder GKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 06.11.2007, 22:18 (vor 6228 Tagen) @ Annette

Was die Beihilfe zahlt, hängt vom Bundesland ab. Dies entnehmen Sie bitte der jeweiligen Beihilfeordnung. Es gibt Länder, in denen wie z.B. vor kurzem in Bayern, die Restkostenerstattung für die GKV sogar abgeschafft wurde.

Im Großen und Ganzen möchte ich Ihnen von der Kostenerstattung abraten, denn damit kann man - wie Sie wohl beabsichtigen - kein Geld sparen.

Und nun zu den Details:

Eine Privatrechnung ist ca. 2 bis 5x so hoch wie die GKV-Rechnung im Rahmen der Chipkarte. Die TK müsste hier also mehr erstatten als vorher, damit das ganze aufgeht. Dies geht aber nur gegen einen Mehrbeitrag. Eine Privatrechnung ist aber die Grundvoraussetzung, um die Beihilfe nutzen zu können.

Normalerweise muss die GKV zu 100% die Kassensätze, die bei Chipkartenbehandlung erstattungsfähig gewesen wären, erstatten und damit faktisch 20-40% der Privatrechnung, damit die Beihilfe auf 100% aufzahlt (Differenzkostenerstattung).
Hier spielt Ihr persönlicher Beihilfebemessungssatz keine Rolle, die Beihilfe zahlt immer auf 100% auf, auch wenn die GKV im Normaltarif (also ohne Selbstbehalt) nur 5% vorerstattet.
Da dies sehr teuer für die Beihilfe werden kann, wurde dies auch in einigen Ländern abgeschafft, seitdem es die Öffnungsaktion der PKV für Beamte, jedoch leider nicht für Anwärter gibt.

Damit können Sie sich den Luxus einer Privatbehandlung leisten, jedoch kein Geld sparen, da die GKV 100% nur bei 100% Beitrag leisten kann!

Wie funktioniert das ganze in der Praxis:
Sie gehen als Privatpatientin zum Arzt und bekommen eine Rechnung nach der privatärztlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie selbst aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Diese schicken Sie an die GKV, die Ihnen dann den Teil erstattet, der bei Sachleistung (Chipkarte) dem Arzt direkt erstattet worden wäre, abzüglich der Praxisgebühr, einer Verwaltungskostenpauschale und einer Pauschale aufgrund eines Verzichts auf Budgetierung. In Kliniken wird nur eine Poliklinikpauschale pro Quartal erstattet.

Man weiß leider nie, wie viel man erstattet bekommt, da die GKV nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und die Beihilfe/PKV nach der GOÄ abrechnen - zwei Gebührenordnungen, die nur mit Hilfe eines Computerprogrammes umrechenbar sind.

Was dann übrig bleibt, zahlt die Beihilfe nach Abzug etwaiger Selbstbehalte der Beihilfe zu 100%. So kann es in einigen Ländern passieren, dass man dann einmal Praxisgebühr an die GKV und dann noch einmal an die Beihilfe zahlen darf. Wird gar nichts von der GKV vorgeleistet, zahl die Beihilfe nur den persönlichen Satz, also bei Ihnen 70%.

Die Beihilfe zahlt meist nichts bei Medikamenten, da hier die GKV einen 100%-Schutz bietet, jedoch bleiben Sie auf dem Großkundenrabatt der GKV von bis zu 15% sitzen und müssen diesen selbst übernehmen.

Sie sehen, dass das Kostenerstattungssystem nur Sinn macht in Verbindung mit einer privaten oder GKV-Zusatzversicherung (wie bei der TK), die natürlich Geld kostet. Es ist ein enormer Aufwand, der wirklich nur lohnt, wenn Sie die Leistungen einer privatärztlichen Behandlung dauerhaft nutzen wollen und nie aus der GKV raus oder aufgrund von Gesundheitsproblemen in die PKV reinkommen.


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