Re: Beamtenanwärter PKV oder GKV (Private Krankenversicherungen)

RW, Dienstag, 06.11.2007, 18:33 (vor 6232 Tagen) @ Annette

Hallo,
die Pflichtleistungen, also die Kassenleistungen, sind die Leistungen, die der Arzt bzw. Zahnarzt direkt über die Karte abrechnen kann. Für die Abrechnung gibt es jeweils bestimmte Gebührenpositionen.
Nicht abrechenbar sind insbesondere neue und unübliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder unwirtschaftliche Maßnahmen. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt pro Quartal von der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes.
Das Gesamtwerk aller abrechenbaren ärztlichen Leistungen:
http://www.ebm2000plus.de/ (über 1100 Seiten)

Evtl. ist auch der Link mit den ausgeschlossenen Leistungen interessant:http://www.g-ba.de/informationen/


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