Re: GKV + Beihilfe = privatversichert? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 17.11.2007, 20:22 (vor 6218 Tagen) @ Ruth

Beim Zahnersatz ist z.B. nach Bundesbeihilfe nur 40% des Materials (inkl. Zahnersatzerstellungskosten) erstattungsfähig, d.h. bei Ihnen 70% von 40%=28% absolut.

Es kann sein, dass in SH noch 60% erstattungsfähig sind, wie früher, aber dies müsste man mit der Beihilfestelle abklären.


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