Re: GKV + Beihilfe = privatversichert? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 17.11.2007, 03:39 (vor 6218 Tagen) @ Ruth

Zuerst dürfen Sie nur das Kostenerstattungsverfahren im ambulanten Bereich wählen, da dies sonst zu teuer wird.

Dann gibt es folgende Haken:

1. Die Kosten aufgrund der fehlenden Wirtschaftlichkeitsprüfung (ca. 5 bis 10% pro Abrechnung, je nach GKV unterschiedlich und bei den meisten GKVen auf ca. 25 Euro pro Abrechnung gedeckelt) werden z.B. nach der Bundesbeihilfe nicht erstattet. Hier müssen Sie die in SH besondere Beihilfeordnung konsultieren.

2. Medikamente: Hier wird von der GKV nicht nur die Selbstbeteiligung von 10% bzw. 5 bis 10 Euro abgezogen, sondern auch der Rabatt bei den Herstellern bzw. der Preisunterschied zum billigsten Medikament. Dies wäre nach Bundesbeihilfe auch nicht erstattungsfähig, da dort Medikamente ausgesteuert sind, außer sie sind von einem Arzt ohne Kassenzulassung verschrieben. Hier klärt die Beihilfestelle auch, was zu tun ist. Es gibt auch GKVen, die Sehen eine Aufsplittung der Kostenerstattungswahl im ambulanten Bereich vor und man bekommt weiterhin ein Kassenrezept. Hier sollten Sie u.U. die GKV wechseln.

3. Praxisgebühr. Sie müssen auch weiterhin Überweisungen sammeln, nur diesmal nicht für den nächsten Arzt, sondern für die Kostenerstattung, sonst heßt es jedesmal 10 Euro Abzug und das zahlt die Beihilfe auch nicht.

4. Das Problem ist, wenn die Rechnungserstattung der GKV durch die Praxisgebühr auf null absinkt, dann erhalten Sie nur mehr den Beihilfesatz für Privatversicherte, also in Ihrem Fall wohl 70%. Das passiert schnellt, wenn Leistungen abgerechnet werden, die die Kasse nicht erstattet. Hier heißt es einen guten Draht zur Kostenerstattungsabteilung der GKV zu haben. Denn die muss mindestens 1 Cent erstatten, damit die Beihilfe auf 100% aufzahlt.

5. Problem der Polyklinikpauschale: Die GKV zahlt in Polykliniken (ambulante Behandlung in Groß- und Universitätskliniken) pro Quartal meist nur 70 Euro für alle Behandlungen in einer Abteilung. Wegen der Vorerstattung von mindestens 1 Cent für die Beihilfe muss man auf Quartalsrechnungen dringen bzw. die Rechnungen aus einer Polyklinik so lange sammeln, bis das Quartal vorbei ist und die Polyklinikpauschale muss auf die Rechnungen aufgeteilt werden.

6. Beim Zahnarzt wird es teuer, da hier die Beihilfe löchrig ist, wie ein Schweizer Käse.

7. Das ganze (Nr.1-6) gilt natürlich nur für Ärzte mit Kassenzulassung und damit nicht für Privatärzte. Die Kassenzulassung eines Krankenhauses erstreckt sich allerdings auf alle darin beschäftigten Ärzte inkl. der Chefärzte.

Sie sehen, das ganze ist nicht sehr ersprießlich. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall eine servicestarke GKV, denn diese entscheidet praktisch über die Erstattung der Beihilfe. Und ich empfehle Ihnen auch, die Kostenerstattungsregelungen der GKVen zu vergleichen. Es ist durch viele Satzungen und auch durch das Gesetz gedeckt, spezielle Vereinbarungen mit der Kasse zu treffen, die die Probleme durch pauschalierte Abrechnungen abzufedern. Auch ist eine Aufsplittung bei vielen Kassen in den ambulanten Bereichen möglich. Dann könnten Sie Zahnarzt und Hausarzt weiterhin mit Chipkarte besuchen und nur den Facharzt privat nutzen.

Nichtsdestotrotz möchte ich Sie auf die Öffnungsaktion der PKV hinweisen, die Sie auch bei schlechter Gesundheit und maximal 30% Risikozuschlag in die PKV reinlässt. Allerdings muss dann Ihre Ehe bis zum Tode halten, denn sonst wird das nach einer Scheidung teils unbezahlbar, da bei Wegfall der Beihilfe etwaige gedeckelte Risikozuschläge auf ihre tatsächliche Höhe von bis zu 300% angehoben werden und man sich ja dann zu 100% und nicht mehr zu 30% privat versichern muss und ab 55 nie mehr in die GKV rein kommt. Dann ist nur mehr der Basistarif ab 2009 ein Ausweg.


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