Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 28.02.2010, 11:41 (vor 5383 Tagen) @ Uwe Wannags

Hallo,
so wie geschildert stimmt das alles nicht ganz so wirklich.
Zum einen ist es nicht grundsätzlich so, dass auch das, was nicht steuerpflichtig ist auch beitragsfrei zur Krankenversicherung wäre, z.B. Kapitalerträge.
Auch bei den Erträgen aus Vermietung und Verpachtung werden die sog. durchlaufenden Posten (Reparaturen beispielsweise) nicht berücksichtigt, allerdings muss dazu gesagt werden - wir nehmen, gerade bei Selbständigen, die Beträge immer aus dem letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid.
Gruß
Czauderna


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