Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig (Gesetzliche Krankenkassen)
Beitragspflichtig sind alle Einnahmen, die dem Versicherten zur Verfügung stehen bzw. stehen könnten.
Einem versicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden z.B. vom Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wenn er Mieteinnahmen hat, kann er bei der Steuererklärung seine Aufwendungen (Betriebskosten, Bankzinsen usw.) abziehen, er bekommt aber keine Sozialversicherungsbeiträge zurück. Alles klar? Falls nein, bitte nennen, was bei Ihnen nicht gegengerechnet wird.
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- GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig -
Uwe Wannags,
27.02.2010, 19:56
- Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig - Gast, 28.02.2010, 10:54
- Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig - Czauderna, 28.02.2010, 11:41