Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast, Sonntag, 28.02.2010, 10:54 (vor 5383 Tagen) @ Uwe Wannags

Beitragspflichtig sind alle Einnahmen, die dem Versicherten zur Verfügung stehen bzw. stehen könnten.
Einem versicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden z.B. vom Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wenn er Mieteinnahmen hat, kann er bei der Steuererklärung seine Aufwendungen (Betriebskosten, Bankzinsen usw.) abziehen, er bekommt aber keine Sozialversicherungsbeiträge zurück. Alles klar? Falls nein, bitte nennen, was bei Ihnen nicht gegengerechnet wird.


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