Re: Tarifwahl bei Auslandsgültigkeit und Vorerkrankung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 03.12.2007, 16:33 (vor 6202 Tagen) @ GJ

Bei dauerhaften Wegzug aus Deutschland werden die meisten deutschen PKVen kündigen, was sie nach Ihren Bedingungen auch tun dürfen. Die, die es nicht tun, erstatten aber nur nach der deutsche GOÄ, dafür bewegt ein US-Spitzenmediziner noch nicht einmal den kleinen Finger!

Es gibt bei der Allianz und der DKV sogenannte Globality-Konzepte, die unbegrenzt immer und überall gelten - aber sicherlich nicht für wenig Geld und für Kranke. Wer so etwas anbietet, macht Pleite - es tut mir leid, dies so hart sagen zu müssen!

Die GKV erstattet wenigstens über die neue europäische Krankenversicherungskarte bzw. über Abkommen in der EU, im EWR und in der Schweiz bzw. ermöglicht bei Umzug einen Wechsel in die dortigen staatlichen Versicherungssysteme.

Und eins zum Schluss: Wer global tätig sein will, muss sich seine dauerhafte Sozialversicherung selbst zimmern. Die, die immer von der großen Freiheit reden und diese verwirklichen, müssen dann auch die Kosten der Freiheit tragen!


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