Re: PKV und schwanger: Pech gehabt? (Private Krankenversicherungen)

RW, Freitag, 04.01.2008, 18:55 (vor 6170 Tagen) @ DK_AUS_HH

Die Beitragsfreiheit gibt es in der GKV für alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, wenn sie Erziehungsgeld bzw. Elterngeld beziehen oder in Elternzeit/Erziehungsurlaub sind.
Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern besteht grundsätzlich Beitragspflicht. Einige Krankenkassen verzichten hier auf Beiträge, wenn ohne die Mitgliedschaft Anspruch auf Familienversicherung in der GKV des Ehegatten (oder der Eltern) bestände. Am besten bei der Krankenkasse nachfragen, welche Regelung greift.


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