Re: PKV und schwanger: Pech gehabt? (Private Krankenversicherungen)

Broeselchen @, Freitag, 04.01.2008, 06:54 (vor 6170 Tagen) @ Jana

Hallo Jana,

auch in der gKV mußt du während der Elternzeit Beiträge zahlen sofern du vor der Elternzeit dort freiwillig versichert warst.
Bei Ledigen den Mindestbeitrag, bei Verheirateten werden 5/7 ? des Gehaltes des Ehemannes zur Berrechnung der Beitragshöhe angenommen.

Ob dieser kurzfristige geplante Wechsel möglich ist, weiß ich nicht. Allerdings wirkt sich dein Teilzeitgehalt auf das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld aus, evtl. später sogar auf ALG 1 wenn du direkt nach der Elternzeit arbeitslos würdest. Müsstest du also genau nachrechnen was sich lohnt.

Die Leistungen der gKV gegenüber der pKV gerade in der Schwangerschaft unterscheiden sich ebenfalls (Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall usw.).
Frage deinen Gynäkologen einmal danach.

Ich habe leider vor 10 Jahren nicht in die pKV gewechselt obwohl ich die Möglichkeit hatte, um im Erziehungsurlaub beitragsfrei versichert zu sein (Ehemann pKV) und habe erst während der Schwangerschaft nach mehrmaligem Nachfragen bei der gKV erfahren, dass weiterhin Beiträge fällig sind.

Zu meinem Glück gab es zu dieser Zeit allerdings noch gKV die ihre Mitglieder im Erziehungsurlaub beitragsfrei gestellt haben und habe dann gewechselt. Diese Beitragsbefreiung gibt es meines Wissens nach bei keiner gKV mehr.

Grüße
Brösel


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum