Re: PKK-Wechsel in Standard-Tarif? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 01.01.2008, 01:11 (vor 6173 Tagen) @ Rainer

Sie übersehen, dass je nach Ihrem Ausgangstarif im Standardtarif dann Kur-, Reha- und die meisten Hilfs- und Heilmittel nicht mehr versichert sind. Außerdem ist der Arzt nicht verpflichtet, sie zum erniedrigten Steigerungssatz zu behandeln und kann Ihnen trotz Vorlage des Standardtarifausweises mehr abknöpfen. Dies wird sich mit dem Basistarif ändern, da dann alle Kassenärzte nur noch den maximalen Satz abrechnen dürfen und der Versicherungsumfang dem der GKV ähnlich sein muss. Damit sind die oben genannten Lücken zumindest einklagbar.


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