Re: PKV als Promotionsstudent (Private Krankenversicherungen)
Mit genau so ist es, wollte ich mich auf die fristlose Kündigung beziehen. Wenn Sie nichts unterschrieben, haben Sie freiwillig zu versichern. Wenn Sie natürlich aufgrund einer jetzigen Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeld in der GKV versichert sind, dann handelt es sich sogar um eine freiwillige Versicherung, dann gilt die Frist.
Es gibt auch einige Billigkassen, die in der Satzung so einen Unsinn bei Ende einer Pflichtversicherung verankert haben, um dann nochmal abzukassieren. Deshalb lesen Sie die Satzung. Ich nehme mal an, dass Sie als GKV-Versicherter Refendar Jurist sind - also helfen Sie sich selbst!
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- PKV als Promotionsstudent -
simon,
11.01.2008, 09:54
- Re: PKV als Promotionsstudent - simon, 11.01.2008, 10:17
- Re: PKV als Promotionsstudent -
Thomas,
11.01.2008, 16:56
- Re: PKV als Promotionsstudent -
Thomas,
11.01.2008, 17:01
- Re: PKV als Promotionsstudent - simon, 11.01.2008, 17:38
- Re: PKV als Promotionsstudent -
Thomas,
11.01.2008, 17:01