Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 26.01.2008, 17:51 (vor 6148 Tagen) @ Andreas

Bei der Kostenerstattung tritt man als Privatpatient gegenüber dem Kassenarzt bzw. dem Wahlarzt in einer Klinik mit Kassenzulassung (z.B. ambulante Behandlung durch Professor/Chefarzt/leitenden Oberarzt in einer Universitätsklinik) auf. Diese schicken eine Privatrechnung. Diese muss dann an eine leistungsfähige, serviceorientierte GKV (keine Kasse ohne Service mit monatelangen Bearbeitungszeiten, denn Sie müssen die Rechnung ja innerhalb von 4-6 Wochen aus eigener Tasche zahlen). Die GKV erstattet dann - je nach Tarif - die üblichen Kassensätze oder alles (z.B. die Techniker bei einer Zusatzversicherung als Wahltarif, Ausnahme: Medikamente, hier nur Kassenleistung abzgl. Verwaltungskostenpauschale und Apotheker- und Großkundenrabbatt, also ca. 20%! Alternativ kann man sich ein Kassenrezept ausstellen lassen, wenn das Medikament erstattungsfähig ist und das Budget noch nicht aufgebraucht ist). Ist bei einer GKV kein Wahltarif versicherbar oder versichert, ergibt sich eine Lücke von ca. 60 bis 80% der Rechnung, die man dann aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Diese kann noch größer werden, wenn man sich keine Überweisungen hat geben lassen, die der GKV mit eingereicht werden müssen, da sonst bei jeder Rechnung 10€ Praxisgebühr abgezogen werden. Auch gibt es die Falle der sog. Poliklinikpauschalen, d.h. es wird nur einmal im Quartal für alle ambulanten Behandlungen in einer Teil-Klinik eine Pauschale erstattet. Wenn diese Pauschale nicht auf u.u. mehrere Rechnungen aufgeteilt wird, fehlt teilweise die Vorleistung der GKV und viele Versicherer erstatten dann weniger. Dieser letzte Problempunkt ist für Sie irrelevant, da dies beim Münchner Verein anders geregelt ist. Hier gibt es aber andere Probleme:

Die ambulanten Zusatztarife des MV heißen: 723 (ambulant, Medikamente, Zahnarzt) und 762 (Zahnersatz):
Der 723 zahlt leider immer nur 80% der verbleibenden Rechnung (ohne Deckel!) und NICHT 100% bei GKV-Vorleistung/50% ohne GKV-Vorleistung oder auf einen Betrag gedeckelte 80%, wie dies bei der Konkurrenz der Fall ist.

Das hat zwar den Vorteil, dass man auch zu Nicht-Kassenärzten gehen kann, da die GKV-Vorleistung relativ irrelevant ist (Lücke bei 0% GKV-Vorleistung: 20%, bei 40%-GKV-Vorleistung 12%). Aber auf Dauer wird das schon sehr teuer. Außerdem ist die zahnmedizinische Behandlung auf 1000€ im Jahr dauerhaft gedeckelt.
Dies wäre mir zu riskant. Denn gerade, wenn man krank ist, werden die Kosten unbeherrschbar oder man muss die Kostenerstattung bei der GKV widerrufen und auf Chipkarte gehen. Doch man versichert sich ja v.a. für den Ernstfall!

Eine Alternative wäre - wie gesagt - die TK in Kombination mit einem stationären Zusatztarif beim MV, wenn dies bisher im Beihilfetarif versichert war. Denn eine Risikoprüfung wird Ihre Holde ja weder beim MV, noch bei einer anderen PKV überleben. Aber Achtung: Die GKVen dürfen die Zusatztarife jederzeit abschaffen und man hat keine Besitzstandschutz oder der Gesetzgeber darf diese verbieten. Da ist die Zusatz-PKV sicherer.

Eine weitere Alternative wäre - sofern die MV dies genehmigt - die Kombination aus Voll-Tarifen und Zusatztarifen, so z.B.
ambulanter Volltarif + Zahnzusatztarif+stationärer Zusatztarif. Dann würde der MV Ihre Zukünftige nur ambulant voll privat absichern, im Krankenhaus und beim Zahnarzt arbeitet man dann mit Chipkarte der GKV und den üblichen GKV-Zusatzversicherungen. Natürlich darf dann das Kostenerstattungsverfahren nicht gewählt werden und dies muss die GKV auch bestätigen, da es ein Bereicherungsverbot gibt, d.h. es ist verboten die 100% GKV und die 100% PKV zu nutzen, die ja eine Privatrechnung auf ca. 140% auszahlen würde. Dieses Modell wäre zwar ca. doppelt so teuer wie die Möglichkeit mit Tarif 723, aber immer noch halb so teuer wie eine Vollversicherung, da dort auch noch ein Beitrag für die Pflegepflicht anfiele.


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