Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 20.01.2008, 23:47 (vor 6154 Tagen) @ Andreas

Ok, dann kommen wir der Sache schon näher. Natürlich kann sich Ihre Zukünftige auch als Hausfrau weiterhin in der PKV versichern. Wenn die Beihilfe entfällt, also spätestens mit dem Studienende, dem 25. bis 27. Lebensjahr (je nach Landesregelung) oder der Heirat, besteht ein Rechtsanspruch, die beihilfekonforme PKV-Restkostenversicherung auf einen 100%-Tarif aufzublasen, ohne dass eine Risikoprüfung nötig ist.
Solange Sie keine Familienversicherung Ihrer Holden in der GKV beantragen, kann sie der private Versicherer auch nicht loswerden, da keine Doppelversicherung vorliegt.

Da sie Lehrerskind ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie bei einem typischen Beamtenversichererer (z.B. der Debeka) versichert ist. Da die Beamtenversicherer nach dem Motto "Beihilfe von der Geburt bis an die Bare" ihre Tarife ausrichten, bieten die meisten keinen Kostenerstattungs-Restkostentarif an. D.h. man müsste hier z.B. auf die Technikerkasse ausweichen. Damit bekommt man schneller einen Termin beim Arzt, es werden aber nur Leistungen, die an sich Kassenleistungen sind, erstattet. Auch verbleibt das Problem der Medikamente und der hier in der GKV leider üblichen Budgetierung.

Wenn Sie einen Rat zur Vorgehensweise haben wollen, dann teilen Sie uns mal die PKV Ihrer Holden mit. Mit Mitversicherung meint die Schwiegermutter in spe wohl, dass sie Vertragsnehmerin und die Tochter versicherte Person ist. Der Vertrag kann ohne Risikoprüfung nach Zustimmung der Mutter auf die Tochter übergehen, das Ganze hat auch nichts mit der Beihilfeberechtigung zu tun, sondern damit, dass Babies nun einmal nicht geschäftsfähig sind und die Verhältnisse dann bis Mitte 20 eingefroren bleiben


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