Re: Rückwirkend familienversichert? (Private Krankenversicherungen)

Ulli @, Freitag, 15.02.2008, 20:28 (vor 6128 Tagen) @ nimms leicht

Hallo nimms leicht,
hallo poster,

habe vorhin noch einmal den Beitragsbescheid der Krankenkasse genau gelesen und das Wort "vorläufig" entdeckt.

Nachdem ich mich jetzt mal durch den Paragraphendschungel geschlagen habe, habe ich festgestellt, das sich das Bundessozialgericht mit dem Thema beschäftigt hat, wenngleich auch nur bei hauptberuflich Tätigen zu Beginn ihrer Erwerbstätigkeit. Es kommt zu dem Ergebnis, dass "ein Bescheid, der die Beitragshöhe nur vorläufig durch einstweiligen Verwaltungsakt regelt, keine Bindungswirkung in Bezug auf die endgültige Regelung der Beitragshöhe entfaltet und daher die spätere Korrektur der Beitragsfestsetzung erlaubt."

Also was für hauptberuflich Tätige gilt, muss auch für nebenberuflich Tätige gelten - meine ich zumindest.

Ich werde daher den Kampf mal aufnehmen und euch zu gegebener Zeit Bericht erstatten, wie das Ganze so ausgegangen ist.


Gruß, Ulli


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