Re: Rückwirkend familienversichert? (Private Krankenversicherungen)
Hallo nimm"s leicht,
vielen Dank für Deine Antwort, aber wie krank ist das. Dann muss ich theoretisch gesehen am Anfang jeden Jahres sagen, dass meine Frau familienversichert ist, weil sie unterhalb der Verdienstgrenze liegt und wenn es dann doch nicht der Fall ist, dann zahle ich nach?!
Die große Ungerechtigkeit sehe ich wie schon gesagt darin, dass die Krankenkasse jederzeit rückwirkend Beiträge einfordern darf und ich die Möglichkeit hinsichtlich der Beitragserstattung nicht habe.
Hat es da vielleicht schon einmal Klagen gegeben?
Sieht hier jemand im Forum eine Chance auf einen juristischen Erfolg?
Wenn"s da nur um 100 Euro ginge, würde ich sagen "A.... lecken", aber das sind mal eben 2800 Euro.
Gruß, Ulli
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- Rückwirkend familienversichert? -
ulli,
06.02.2008, 00:53
- Re: Rückwirkend familienversichert? -
Nimms leicht - leider auch so,
06.02.2008, 18:10
- Re: Rückwirkend familienversichert? -
ulli,
06.02.2008, 22:43
- Re: Rückwirkend familienversichert? -
nimms leicht,
06.02.2008, 23:24
- Re: Rückwirkend familienversichert? -
nimms leicht,
06.02.2008, 23:34
- Re: Rückwirkend familienversichert? -
Ulli,
15.02.2008, 20:28
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Ulli,
10.03.2008, 12:09
- Re: Rückwirkend familienversichert? - PJD, 30.08.2008, 09:14
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Ulli,
10.03.2008, 12:09
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Ulli,
15.02.2008, 20:28
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ulli,
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