Re: Beamtin auf Probe - GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

Thomas @, Samstag, 15.03.2008, 03:10 (vor 6099 Tagen) @ Sascha

Es wurde nie behauptet, dass die Debeka keine Hilfsmittel erstattet. Sie erstattet aber etliche lebenswichtige, mehrere 10 Tsd. Euro teure Hilfsmittel nicht im Haupttarif, z.B. Kontrollmonitore, Dialysegeräte, eiserne Lunge, Blindenhund usw. Und der Rollstuhl ist auf die einfachste Ausführung gedeckelt.

Jedoch enthält der Tarif BE einen faktisch offenen Hilfsmittelkatalog, was vorbildhaft ist: es wird alles, was bei der Beihilfe erstattungsfähig ist, aufgezahlt. Erstattungsfähig ist bei der Beihilfe, die sich an der GKv orientiert, je nach Träger ein Katalog von mindestens 10 Din-A4-Seiten und nicht die paar Zeilen des Tarifs P.

Ich bitte Sie dies höflichst zur Kenntnis zu nehmen. Was der Versicherungsverein aus Kulanz und damit eigentlich gegen die rechtlichen Vorschriften, die allein einen möglichst niedrigen Beitrag beabsichtigen und deshalb Kulanz eigentlich verbieten, leistet, steht auf einem anderen Blatt. Kulanz ist aber leider kein Rechtsanspruch!

Ich nehme an, dass Sie bei der Debeka arbeiten, da Sie diese Versicherung so vehement verteidigen. Die Debeka ist eine gute Versicherung, sofern man nicht Wert auf umfassende Kurleistungen legt und/oder als Beamter in einem Land mit Wahlleistungsbeihilfe ein Einbettzimmer versichern will: Denn hier fehlen leider die Tarife.

Doch ist das Debekatarifgebäude aufgrund der Auslagerung des sehr weiten Hilfsmittelkatalogs analog zur Beihilfe auf den BE-Tarif nur bedingt für die Öffnungsaktion geeignet.

Als Debeka-Mitarbeiter sollten Sie dies sogar offen sagen, einerseits um die Tarifstruktur der Debeka zu schützen, da die Debeka durch ihre Ein-Tarif-Politik nicht mit der Auslagerung der Öffnungsaktionsfälle in andere Tarife tricksen kann und damit den Tarif P enorm belastet, und andererseits, um dem Interessenten für die Öffnungsaktion reinen Wein einzuschenken, die gerade da diese oft durch Behinderung auf im Tarif P nicht erstattungsfähige Hilfsmittel angewiesen sind. Soll etwa z.B. ein Blinder seinen Blindenhund dann selbst zahlen oder übernimmt das dann Ihre Haftpflicht wegen mangelnder Beratung?


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