Re: Beamtin auf Probe - GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 22.02.2008, 12:59 (vor 6121 Tagen) @ Monika

Wenn Sie vorhaben, Richterin zu bleiben, gehen Sie am besten in die PKV, da Sie nie einen Zuschuss zur GKV erhalten werden. Als Richterin sind Sie schnell beim Höchstbetrag von 600 Euro in der GKV.

Sollten Vorerkrankungen vorliegen, besteht für ein halbes Jahr die Öffnungsaktion in fast alle PKVen, d.h. Sie müssen aufgenommen werden und es darf nur einen Risikozuschlag von 30% geben. Es kann aber der Beihilfeergänzungstarif verweigert werden, in dem bei einigen PKVen (so z.B. bei der Debeka), wichtige Leistungen, wie Hilfsmittel und Kur ausgelagert sind. Hier heißt es Versicherungsbedingungen zu studieren.

Der Nachteil der GKV für Beamte ist so hoch, dass nach der Einführung der Öffnungsaktion 2005 für Altfälle sich noch 80-Jährige Versorgungsempfänger des höheren Diensts in der PKV versichert haben, um diese Nachteile endlich abzustellen.

Nun zu ihrem Mann:
Bezieht er ALG I, ist er eh über das Amt versichert, bezieht er z.Z. ALG II und dann aufgrund Ihres hohen Gehalts ab 1.5. gar nichts mehr, wäre er beihilfeberechtigt und dies zu 70%, d.h. Sie bräuchten nur noch eine 30%-PKV für ihn.
Zu zweit werden Sie zwar - je nach Vorerkrankungen und/oder Leistungsumfang der PKV - u.U. genauso viel zahlen, wie jetzt in der GKV, werden allerdings erheblich bessere Leistungen haben!

Verdient Ihr Mann mehr als 18.000 Euro im Jahr, fiele er aus der Beihilfe wieder raus, doch als Angestellter ist er ja eh ab einem Einkommen ab 401 Euro im Monat in der GKV pflichtversichert. Die Beihilfelösung empfiehlt sich für ihn also dauerhaft nur, wenn er einen 400-Euro-Job anstrebt oder sich mit geringen Einkünften Selbständig machen will. Eine Übergangslösung ist auch möglich, aber nicht empfehlenswert, wenn Ihr Mann schon Anfang 50 ist, denn ab dem 55. Lebensjahr kommt er nicht mehr in die GKV zurück, da niemehr Versicherungspflicht entsteht. Übrigens muss er Ihnen auch treu bleiben, denn bei einer Scheidung fiele die Beihilfe auch weg! Lesen Sie hierzu als RIchterin die einschlägigen Teile des SGB V zur Versicherungspflicht, die die einzige Rückkehrmöglichkeit für ihn in die GKV sind.

Zu Ihrer Info zur Beihilfe Niedersachsen:
Bitte vergleichen Sie keine Äpfel mit Birnen (PKV mit GKV-Beitrag). In Niedersachsen sind die Wahlleistungen (Chefarzt+Zweibettzimmer), wie in allen norddeutschen Ländern, nicht beihilfefähig. Deshalb versichern hier die PKVen einen Zusatztarif, der meist dem entspricht, den GKV"ler als Krankenhauszusatzversicherung abschließen können. Das Gleiche gilt für die Zahnzusatzversicherung, die sich meist im Beihilfeergänzungstarif versteckt. Wenn Sie GKV und PKV vergleichen, müssen Sie diese beiden teilweise teuren Tarifbausteine der PKV außer Acht lassen, da das, was diese leisten, auch von GKV nicht übernommen würde.


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