Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? (Private Krankenversicherungen)
§ 10 SGB V :
" Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt."
Auf "deutsch" : Wenn Dein Einkommen während der Privatversicherung unter 4.012,50 € liegt, können Deine Kinder bei Deinem Mann familienversichert werden.
Erst wenn Du drüber liegst und mehr als Dein gesetzlich versicherter Mann verdienst, endet die Familienversicherung der Kinder.
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- Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? -
Birgit,
29.02.2008, 00:54
- Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? -
Jon Dohnson,
29.02.2008, 19:08
- Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? -
Thomas,
01.03.2008, 00:03
- Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? -
Birgit,
01.03.2008, 13:25
- Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? - Thomas, 01.03.2008, 22:58
- Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? -
Birgit,
01.03.2008, 13:25
- Re: Mutter PV, Vater GV - was ist mit den Kindern? -
Thomas,
01.03.2008, 00:03
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Jon Dohnson,
29.02.2008, 19:08