Re: Rückkehr zur GKV nach reduzierung der Arbeitszeit (Private Krankenversicherungen)

Norbert, Mittwoch, 05.03.2008, 21:02 (vor 6109 Tagen) @ Ralph

Hallo Ralph,
Arbeitgeber kontrollieren immer zum Jahresende anhand des Sozialversicherungsbruttojahreslohnes die Versicherungspflicht bzw. -freiheit jeden Arbeitnehmers.
In Deinem Fall wird Dein Arbeitgeber im Dezember 2008 Dein Jahresbrutto mit der Versicherungspflichtgrenze von 2009 vergleichen und, falls Dein Einkommen darüber liegen sollte, Dich weiterhin als freiwillig versichert einstufen. Wenn Du in 2009 unter der Grenze bleiben solltest, bist Du ab dem 01.01.10 wieder GKV-versichert.

Gruß Norbert


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