Rückkehr zur GKV nach reduzierung der Arbeitszeit (Private Krankenversicherungen)
Hallo Forum,
ich habe bereits intensiv nach folgendem Fall im Internet gesucht und leider nichts gefunden. Kennt jemand die Rechtslage für folgenden Fall:
Ich (ca. 45 Jahr alt, verheiratet, 2 kleine Kinder) seit ca. 15 Jahren in der PKV möchte die Arbeitszeit auf 3 Tage die Woche reduzieren um mich mehr um meine Kinder kümmern zu können.
Die Vertragsänderung beim Arbeitgeber wäre ab dem 01.04.2008.
Jahresgehalt für 2008 wird, wegen bereits erhaltenem Gehalt (Januar bis März 2008) und einer Prämie, über der Einkommensgrenze von 48.150 EUR liegen.
Die verminderte Arbeitszeit wird mit Sicherheit länger als 12 Monate dauern.
Bin ich nun sofort ab dem 01.04.2008 in der GKV pflichtversichert oder erst ab dem 01.01.2009 bzw. 01.04.2009
Gilt also die 12 Monatsregel (ab der ich der GKV bleiben kann/muss ) immer von Januar bis Dezember oder wie in diesem Fall von April bis März?
Und was passiert wenn ich z.B. nach ca. 15 Monaten doch wieder über die Einkommensgrenze kommen sollte?
Vielen Dank im Voraus
Ralph
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- Rückkehr zur GKV nach reduzierung der Arbeitszeit -
Ralph,
05.03.2008, 18:42
- Re: Rückkehr zur GKV nach reduzierung der Arbeitszeit - Norbert, 05.03.2008, 21:02
- Re: Rückkehr zur GKV nach reduzierung der Arbeitszeit -
Thomas,
06.03.2008, 03:37
- Re: Rückkehr zur GKV nach reduzierung der Arbeitszeit - Ralph, 06.03.2008, 08:43