Debeka und ambukante Heilkur (Private Krankenversicherungen)

ziemann @, Samstag, 15.03.2008, 16:34 (vor 6099 Tagen)

Frage: Ist es rechtens, dass Debeka bei einer durch Beihilfebescheid als notwendig anerkannten ambulant durchgeführten Heilkur (in Wyk auf Föhr - also Kurort) lediglich 11,- € Tagegeld zahlt, nicht aber die Behandlungskosten (Arztrechnung und medizinisch indizierte Heilbehandlungen) anteilig erstattet? So wird es mir auf meine ausdrückliche Nachfrage schriftlich erklärt. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen und werde auch die Zentrale in Koblenz dazu befragen - es sei denn, es wird hier so ausdrücklich bestätigt.


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