Beihilfe bis 27 (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin 25 Jahre, Promotionsstudentin mit Stipendium ca. 1400 €/Monat und Beamtentochter. Hab unten den Text der LBV eingefügt, auf den ich mich beziehe. Von einer Kollegin (gleiche Vorraussetzungen) habe ich vor kurzem erfahren, dass sie noch bis 27 Beihilfeanspruch hat. Ich war SS 06 und WS 06/07 immatrikuliert, allerdings bin ich mir bei dem "Einkommen" nicht sicher, denn Stipendien sind ja keine "Vergütung/Arbeitsentgeld" (steuerfrei, keine Sozialversicherungspflicht). Inwieweit erfüll ich also die Kindergeldrechtlichen Einkommensgrenzen (s.u.)? Wär ich unter den Bedingungen auch bis 27 beihilfeberechtigt (oder hängt das vom jeweiligen "Amt") ab?
Die LBV schreibt auf ihrer Homepage (http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/beihilfe/kinder):
Zur Vermeidung von Härten bei der Beihilfe und Lücken im Krankenversicherungsschutz wurde eine Übergangsregelung für die Kinder geschaffen, die im Sommersemester 2006 oder im Wintersemester 2007 an einer Hochschule eingeschrieben sind. Diese Kinder sind weiterhin bis zum 27. Lebensjahr berücksichtigungsfähig, solange sie die im Einkommenssteuergesetz in der bis 31.12.2006 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen für den Kindergeldbezug weiterhin erfüllen, also z.B. an einer Hochschule zum Studium eingeschrieben sind, eine andere Berufsausbildung absolvieren oder sie mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortführen können, sich in einer sogenannten Übergangszeit befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten und die kindergeldrechtlichen Einkommensgrenzen einhalten.
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- Übergangszeit, privat-> gesetzlich versichert nach dem Studium -
Daniela,
25.03.2008, 15:27
- Re: Übergangszeit, privat-> gesetzlich versichert nach dem Studium - Thomas, 25.03.2008, 16:07
- Beihilfe bis 27 -
Daniela,
12.07.2008, 19:23
- Re: Beihilfe bis 27 - Thomas, 13.07.2008, 11:56