Re: Übergangszeit, privat-> gesetzlich versichert nach dem Studium (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 25.03.2008, 16:07 (vor 6093 Tagen) @ Daniela

Sie kommen in der Übergangsfrist nicht in die GKV. Die Beihilfe fällt aber erst mit der Exmatrikulation weg und muss auch zahlen, wenn Sie im Promotionsstudiengang sind - wenn die Altersgrenzen nicht überschritten sind.

Haben Sie eine Promotionsstelle sind Sie bei einer Anstellung nach TV-L oder BAT Angestellte und in der GKV zwangsversichert: Sie dürfen deshalb nicht mehr allein in der PKV versichert sein, weshalb Sie per Gesetz ein sofortiges fristloses Kündigungsrecht gegenüber der Debeka haben, das noch bis zwei Monate rückwirkend zum Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV gilt.

Kleine Frage am Rand: Die Debeka hat (normalerweise) einen guten Außendienst. Warum nutzen Sie den nicht? Warum hat Ihnen niemand dort den Studententarif im Campusprogramm angeboten, der sogar bei einer halben Promotionsstelle und Immatrikulation (hier ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV möglich) interessant und günstig ist, wenn man wert auf Leistung legt? Immer diese Panik "Ich will in die GKV, denn die ist billig" - Nein die GKV kann auch teurer und schlechter sein - zumindest in ihrem Alter, und ist v.a. nicht der Lückenbüßer für Privatversicherte.


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