Re: GKV nach Auslandsaufenthalt möglich? (Private Krankenversicherungen)

Lothar Wagner, Mittwoch, 09.04.2008, 09:52 (vor 6074 Tagen) @ tresko

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Auch ich verstehe den Sachverhalt so. Allerdings sagte mir ein Mitarbeiter der TK, dass eine Rückkehr in die TK nur möglich ist, wenn eine Anwartschaft bei der TK (zusätzlich zur PKV im Ausland) bestanden hat.
§ 5 Abs. 1 Satz 13 b) bezieht sich auf " bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversicherte" Personen. Mein Sohn wäre zwar nicht gesetzlich, aber privat im Ausland krankenversichert gewesen.
Wie soll ich das verstehen?


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