Re: GKV nach Auslandsaufenthalt möglich? (Private Krankenversicherungen)
maßgeblich ist die Art der letzten Versicherung in Deutschland.
Ist Ihr Sohn in Deutschland zuletzt in der GKV versichert gewesen ( und sei es über eine Familienversicherung ) findet er sich nach dem Ausslandsaufenthalt sogar zwingend in der letzten GKV wieder. Dies tritt von Gesetzes wegen ein, wenn er nach der Rückkehr keine andere Vollversicherung in Deutschlabd vorweisen kann.
siehe § 5 Abs. 1 Satz 13 SGB V
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- GKV nach Auslandsaufenthalt möglich? -
Lothar Wagner,
08.04.2008, 10:50
- Re: GKV nach Auslandsaufenthalt möglich? -
tresko,
08.04.2008, 21:59
- Re: GKV nach Auslandsaufenthalt möglich? - Lothar Wagner, 09.04.2008, 09:52
- Re: GKV nach Auslandsaufenthalt möglich? -
tresko,
08.04.2008, 21:59